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Information zum Hinweisgeberschutz

Gesetze, Regeln und interne Vorgaben einzuhalten, hat beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Bühl-Achern e.V. die höchste Priorität. Denn nur wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden vom Kreisverband, unseren Beschäftigten und Geschäftspartnern abwenden. Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und unverzüglich abgestellt werden.

Das Hinweisgebersystem gibt Ihnen die Möglichkeit, uns über Regel- und Rechtsverstöße zu informieren und somit zur deren Aufdeckung beizutragen.

Die Hinweisgeberschutz-Komplettlösung GmbH ist hier die von uns beauftragte, zentrale und neutrale Anlaufstelle. Allen Hinweisgebern wird dabei Vertraulichkeit der Information und wenn gewünscht Anonymität zugesichert. 

Herr Rechtsanwalt J.M. Leuchtner und sein Team von der Hinweisgeberschutz-Komplettlösung GmbH prüfen und dokumentieren jeden Hinweis und leitet die Hinweise an den Vorstand und zwei Vertreter unseres Betriebsrats weiter, die die notwendigen Schritte zur Aufklärung einleiten werden. 

Hinweise geben - aber wo?

Schriftlich

Sie können die Plattform der Hinweisgeberschutz-Komplettlösung unter folgendem Link erreichen:

https://hinweisgeberschutz-komplettloesung.de/drk-buehl-achern

Telefon

Sie können Ihre Hinweise ebenfalls unter folgender Telefonnummer persönlich abgeben:

0800 0000812

E-Mail

Sie können Ihre Hinweise auch unter folgender email-Adresse abgeben:

drk-buehl-achern@hinweisgeben.online

Damit Ihr Hinweis angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist.

Sie sollten bei einer Meldung folgende fünf Fragen berücksichtigen:

  • Wer?    - Um wen geht es? Wer ist betroffen?
  • Was?   - Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts.
  • Wann? - Wann war der Vorfall? 
  • Wie?   - Wie oft ist der Vorfall passiert? Wie hat sich der Vorfall ereignet?
  • Wo?    - Wo hat sich der Vorfall ereignet?