fahrdienst-header-mit_Gurt.jpg Foto: D. Möller / DRK e.V.

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Krankentransport

Ansprechpartner

Johannes Kießner
Rettungsdienstleitung

Tel. 07223 9877-600
Fax 07223 9877-512
rdl@drk-buehl-achern.de

Rotkreuzstraße 1
77815 Bühl

Achtung: Bestellung eines Krankentransports nur unter 07222 19222 (LKr. Rastatt / StK. Baden-Baden) oder 0781 19222 (Ortenaukreis).

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.

Ihre Rufnummer für einen Krankentransport:
07222 19 222 (Integrierte Leitstelle Mittelbaden)

  • Was ist ein Krankentransport?

    Ihr Hausarzt verordnet Ihnen z.B. einen Krankentransport von zu Hause in eine Klinik.

  • Was ist zu tun?

    Sie oder Ihr Hausarzt rufen die Telefonnummer 07222 19 222 an, dort meldet sich ein Disponent der Integrierten Leitstelle Mittelbaden, der sich Ihr Anliegen schildern lässt und mit Ihnen den Transporttermin in die Klinik vereinbart.

  • Was muss ich zum vereinbarten Termin bereit halten?
    • Einweisungspapiere, die der einweisende Arzt ausstellt
    • Ärztliche Transportanweisung für den Krankentransport, die der einweisende Arzt ausstellt
    • u.U. vorhandene Krankenunterlagen (z.B. Befunde, Medikamentenplan, Pflegeplan)
    • Ihre tägliche Medikamentenration die Sie aktuell einnehmen
    • Versichertenkarte der Krankenkasse
    • persönliche Wäsche (Kulturbeutel, Nachtwäsche)
    • vergessen Sie nicht Ihre Hilfsmittel die Sie evtl. benötigen (Brille, Hörgerät)
    • Erreichbarkeit Ihrer nächsten Angehörigen

    Nun steht dem Krankentransport nichts mehr im Wege. Unser qualifiziertes und freundliches Personal ist Ihnen aber auch gerne bei den oben angeführten Tätigkeiten behilflich.

  • Wer kann den Krankentransport nutzen?
    • Erkrankte
    • bettlägerige Patienten
    • Gehbehinderte
    • Krankenhäuser
    • Ärzte
    • Krankenkassen/Versicherungen
  • Wer kommt für die Kosten eines Krankentransportes auf?

    Wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit der Beförderung bescheinigt (sogenannte "Ärztliche Transportanweisung"), werden die Kosten in der Regel bis auf einen geringen Eigenanteil von ca. 10.- Euro von den Krankenkassen übernommen.

    Gerne unterbreiten wir Ihnen aber auch ein Angebot, sollten Sie Bedarf für einen Krankentransport haben, den die Krankenkassen nicht bezahlen (z.B. Transport in eine wohnortnahe Einrichtung, Transport in spezielle Kliniken).

  • Nähere Details zum Krankentransport

    Im Gegensatz zum Notfall oder Unfall, der über die Rufnummern 112 oder 110 alarmiert wird,  haben Krankentransporte in der Regel nichts mit Eile, Blaulicht und Martinshorn zu tun. Es handelt sich um den Transport von Menschen, die einer fachlichen, medizinischen Betreuung, oder der Einrichtung eines Krankenwagens bedürfen und aufgrund Ihres Zustandes kein Taxi benutzen können - zum Beispiel, weil die erkrankten Menschen nur liegend befördert werden können.

    Patienten mit dem Verdacht auf eine Infektionskrankheit, müssen grundsätzlich mit einem Krankenwagen transportiert werden.

    Wir bringen Sie sicher und zuverlässig zum Arzt, ins Krankenhaus oder ins Pflegeheim, nach Hause oder auch in eine Fachklinik in der weiteren Umgebung, begleitet von erfahrenem Rettungsdienstpersonal. Unsere Krankenkraftwagen sind mit modernem medizinisch-technischen Gerät ausgerüstet, auf das unser qualifiziertes und freundliches Personal im Bedarfsfall zurückgreifen kann.

  • Wo kann ich mehr erfahren?

    Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Leiter des Rettungsdienstes oben rechts.