In der Corona-Pandemie gehören pflegebedürftige Menschen, die in anbietergestützten betreuten Wohnanlagen leben zu den besonders gefährdeten Personen. Ihr Schutz wird eine zentrale Herausforderung im weiteren Pandemie-Verlauf sein.
Die aktuellsten Änderungen der Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg. erlauben Besuche in Senioreneinrichtungen, wenn geeignete Schutzmaßnahmen gegen Infektionen getroffen werden.
Deshalb haben wir unsere Hygieneregeln für unsere Seniorenwohnanlagen darauf angepasst.
Bewohnerinnen und Bewohner sollten zu ihrer eigenen Sicherheit in der Häuslichkeit bleiben.
Der Besuch in den Seniorenwohnanlagen sollte auf ein Minimum reduziert werden.
Besucher bitten wir, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Besucher bitten wir, während des Aufenthalts in der SWA grundsätzlich einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner empfehlen wir den Besuchern, eine FFP2-Maske zu tragen-
Wir bitten Sie eindringlich, diese Regeln einzuhalten, um Infektionen zu verhindern und danken Ihnen für die Beachtung.