rettungsdienst-header.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

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Berufsbezeichnungen im Rettungsdienst

Notärztin/Notarzt (NA)

Notärzte führen die erste ärztliche Hilfe am Notfallort durch. Dazu gehören, die Wiederherstellung und Sicherung der Vitalfunktionen, die Überwachung der Rettung, die Vorbereitung und ärztliche Überwachung des Transportes.

Ärzte die am Notarztdienst teilnehmen wollen, müssen gegenüber der KVB einen besonderen Befähigungsnachweis erbringen. Als Befähigungsnachweis wird üblicherweise der Fachkundenachweis Rettungsdienst verlangt.

Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter (NFS)

Der Notfallsanitäter bildet den neuesten Ausbildungsstand im Rettungsdienst. Die dreijährige duale Berufsausbildung soll bis zum Jahr 2020 den Rettungsassistenten vollständig ablösen.

Der größte Unterschied liegt darin, dass die Auszubildenden in dreimonatigen Theorie- und Praxisblocks von Anfang an Einblicke in die Arbeit im Rettungsdienst erhalten anstatt wie bisher eine einjährige schulische Ausbildung mit einem einjährigen Praktikum zu verbinden. Neben der vollständigen Ausbildung können sich Rettungsassistenten auch zum Notfallsanitäter weiterbilden und ihre Kenntnisse in einer Prüfung unter Beweis stellen.

Der Notfallsanitäter wird wie bisher der Rettungsassistent sowohl auf dem Rettungswagen, als auch auf dem Notarzteinsatzfahrzeug eingesetzt und kann sich ebenfalls zum OrgL, Leitstellendisponent oder Praxisanleiter (ehem. Lehrrettungsassistent) weiterbilden.

Rettungsassistentin/Rettungsassistent (RA)

Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten werden auf Rettungswagen zur Versorgung und Betreuung von Notfallpatienten eingesetzt. Auf Notarztwagen werden sie als Assistenten des Notarztes tätig.

Die Ausbildung qualifiziert Rettungsassistenten selbstverständlich auch zur selbstständigen Durchführung lebensrettender Maßnahmen, der Herstellung der Transportfähigkeit eines Patienten sowie zur Überwachung und Aufrechterhaltung lebenswichtiger Körperfunktionen während des Transportes.

Die Berufsbezeichnung Rettungsassistentin / Rettungsassistent ist durch das 1989 in Kraft getretene Rettungsassistentengesetz (RettAssG) geschützt. Zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistentin / Rettungsassistent muss eine zweijährige Ausbildung mit staatlicher Prüfung und Abschlussgespräch absolviert werden. Die Ausbildung besteht aus einer 1200 Std. dauernden Theorieausbildung mit Klinikpraktikum und 1600 Std. Praktikum auf einer anerkannten Lehrrettungswache.

Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter (RS)

Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter werden im Krankentransport zur Betreuung des Patienten und auf Rettungs- & Notarztwagen als Fahrer eingesetzt.

Die Rettungssanitäterausbildung definiert sich nach den seit 1977 vom Bund- / Länder- Ausschuss für das Rettungswesen vorgegebenen Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst. Dabei handelt es sich um eine 520 Std. Mindestausbildung die in 160 Std. theoretische Ausbildung, 160 Std. Klinikpraktikum, 160 Std. Rettungswachenpraktikum sowie 40 Std. Abschluß- und Prüfungslehrgang untergliedert ist. Die gesamte Ausbildung muss nach drei Jahren abgeschlossen sein.

Rettungshelferin/Rettungshelfer (RH)

Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RH) werden als Fahrer von Krankentransportwagen eingesetzt.

Die 240 Std. dauernde Ausbildung zum RH besteht beim DRK aus 160 Std. Theorieausbildung mit theoretischer und praktischer Abschlussprüfung und 80 Std. Rettungswachenpraktikum.

Sanitäterin/Sanitäter (San)

Die Sanitätsausbildung ist die Grundausbildung die jedes aktive ehrenamtliche Mitglied im Roten Kreuz absolviert und umfasst 48 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten (entspicht 36 Stunden). Mit dieser Grundausbildung können Ehrenamtliche als sogenannte "Dritte" im Rettungswagen mitfahren. Sie unterstützen dabei Notarzt, Rettungsassistenten und Rettungssanitäter bei ihrer Arbeit und können so umfangreiche Erfahrung für ihre Sanitätsdienste sammeln.

Mit entsprechender Zusatzqualifikation werden Sanitäter/innen auch als Helfer/in vor Ort oder First Responder eingesetzt. In dieser Funktion leisten sie, sozusagen als "Nachbarn", erste Hilfe am Notfallort bis Rettungs- bzw. Notarztwagen eintreffen. Gerade in ländlichen Gebieten kann so die Zeit bis zur Einleitung der ersten lebensrettenden Maßnahmen deutlich verkürzt werden.

Zusatzqualifikationen im Rettungsdienst

Leitende Notärztin/Leitender Notarzt (LNA)

Der leitende Notarzt ist ein Notarzt, der durch eine Weiterbildung die Zusatzqualifikation erworben hat. Er wird durch den Landrat zum LNA berufen. Er übernimmt bei größeren Rettungsdiensteinsätzen die medizinische Einsatzleitung.

Organisatorische Leiterin/Organisatorischer Leiter (OrgL)

Der Org.-Leiter/in ist ein Rettungsassistent/in mit Erfahrung im Rettungsdienst und der Zusatzqualifikation "Organisatorische/r Leiter/in Rettungsdienst". Durch diese Qualifikation bildet er gemeinsam mit dem "Leitenden Notarzt" (LNA) die Einsatzleitung Rettungsdienst bei größeren Einsätzen des Rettungsdienstes, und ist dabei für die organisatorische Versorgung verantwortlich.

Desinfektor

Der Desinfektor ist für die Einhaltung der Hygienevorschriften zuständig und verantwortlich. Die Weiterbildung umfasst die Vermittlung der Sachkunde in Form einer 80-Stunden-Ausbildung in Theorie und Praxis. Grundlagen der allgemeinen Mikrobiologie und Virologie, theoretische Grundlagen der Desinfektion, Praxis der Desinfektion, Infektionskrankheiten, Infektionsschutzgesetzgebung. Diese Ausbildung ist staatlich geregelt.

Leistellendisponentin/Leistellendisponent

Für die Annahme von Notrufen und Koordinierung der Fahrzeuge ist die Integrierte Leitstelle Mittelbaden zuständig. Hier arbeiten auf diese Aufgabe speziell vorbereitete, erfahrene Rettungsassistenten/innen.

Sie müssen ortskundig sein und gute Kenntnisse über die Hilfsmöglichkeiten der eigenen und der benachbarten Organisationen haben.